

Public Private Partnership (PPP) – oder zu deutsch: öffentlich private Partnerschaften (ÖPP) – haben nach jahrelangen Diskussionen im öffentlichen Hochbau auch in Deutschland den Durchbruch geschafft. Die langfristige, vertragliche geregelte Zusammenarbeit zwischen öffentlicher Hand und Privatwirtschaft ist auf dem besten Wege, auch in Deutschland zu einer „normalen Beschaffungsvariante“ für staatliche Investitionsvorhaben zu werden.
Den Beginn der PPP-Entwicklung in Deutschland markiert das Gutachten „PPP im Öffentlichen Hochbau“ aus dem Jahr 2003. Die hier formulierte PPP-Definition enthält erstmals den Lebenszyklusansatz: die Übertragung von Planung, Bau, Finanzierung und Betrieb sowie ggf. Verwertung an einen privaten Partner.
In den Jahren vor 2003 wurden vor allem Vorfinanzierungsmodelle - der private Partner übernimmt lediglich Bau und Finanzierung eines Gebäudes - beauftragt.
Begleitet wird die Entwicklung des PPP-Marktes von einem bundesweiten Kompetenznetzwerk, zu dem die Task Forces des Bundes und der Länder sowie die Partner aus Bau- und Kreditwirtschaft gehören. Hier werden die Rahmenbedingungen für erfolgreiche PPP-Projekte, mit der Entwicklung von standardisierten Ausschreibungs- und Vergabebedingungen sowie der Etablierung einheitlicher Kriterien für die Wirtschaftlichkeitsuntersuchung, weiter verbessert. Jüngstes Projekt ist die Entwicklung von Standardunterlagen für PPP-Schulprojekte.

Hier können Sie die Grafik zur Entwicklung des ÖPP-Hochbaumarktes in Deutschland von 2003 bis 2009 herunterladen.

Die Grafik zur Verteilung der PPP-Projekte nach Bundesland können Sie hier herunterladen:
