"An ABC-Ausschreibungen würden wir uns nicht beteiligen!"
Der Landesrechnungshof Baden-Württemberg hat im März 2009 seine Beratenden Äußerungen „Wirtschaftlichkeitsanalyse von PPP-Projekten der ersten und zweiten Generation bei Hochbaumaßnahmen des Landes“ vorgelegt. Darin hat er u.a. zwei Projekte der zweiten PPP-Generation mit Lebenszyklusansatz untersucht: das Behördenzentrum in Heidelberg und die Berufsakademie in Heidenheim, die von der STRABAG Real Estate GmbH geplant, finanziert, errichtet und betrieben werden.

 

 

Im folgenden Interview nimmt Dr. Marc Hennemann, Direktionsleiter Public Private Partnership der STRABAG Real Estate GmbH, zu den Äußerungen des Rechnungshofes Stellung.

 

Frage:

Herr Dr. Hennemann, der Rechnungshof Baden-Württemberg kommt bei der Berufsakademie in Heidenheim zu dem Ergebnis, dass die PPP-Realisierung um 0,54 Prozent teurer ist als es die konventionelle Realisierungsvariante gewesen wäre, insbesondere die Kosten des Betriebes seien um 10 Prozent höher. Wie ist dies aus Ihrer Sicht zu erklären?

 

Dr. Hennemann:

Die Zahlen des Rechnungshofes zeigen, dass die Baukosten der PPP-Variante geringer sind als die der Eigenrealisierungsvariante. Wir hatten hier die Möglichkeit, unser Know-how einzubringen und haben die Statik des Entwurfs im Rahmen eines Nebenangebotes optimiert und damit Einsparungen generiert.

Die höheren Betriebskosten sind aus meiner Sicht darauf zurückzuführen, dass bei diesem Projekt ein Architektenwettbewerb vorgeschaltet wurde. Somit blieb uns als Bieter kaum mehr die Möglichkeit, Einfluss auf die Planung zu nehmen und damit Betriebskosten zu optimieren. Ich bin der Auffassung, dass die Architektur bei PPP-Ausschreibungen nicht vorgegeben werden sollte, um eine Lebenszyklusplanung zur Gesamtoptimierung zuzulassen. PPP kann Effizienzvorteile nur dann in vollem Umfang generieren, wenn die Planung in den Optimierungsprozess einbezogen wird. Insofern sprechen die geringen berechneten Effizienzvorteile bei diesem Projekt nicht gegen PPP, sondern gegen die gewählte Form der Ausschreibung.

 

Frage:

Beim Behördenzentrum in Heidelberg ermittelte der Rechnungshof einen Effizienzvorteil von 9,66 Prozent. Diesen Vorteil führt er darauf zurück, dass Sie als Investor die Möglichkeit hatten, zusätzliche Flächen gewerblich zu entwickeln. Wie sehen Sie das?

 

Dr. Hennemann:

Die Aussage des Rechnungshofes ist falsch. Wir haben hier keine Quersubventionierung des PPP-Projektes durch die gewerbliche Projektentwicklung vorgenommen. Der Effizienzvorteil beim Behördenzentrum ergibt sich allein aus der Lebenszyklusbetrachtung.

 

Frage:

Der Rechnungshof kritisiert, dass der Public Sector Comparator auf Basis von mehrere Jahre zurückliegenden Erfahrungswerten geschätzt wird. Zudem sieht er die Gefahr der Manipulation und zielorientierten Anpassung des PSC. Teilen Sie diese Einschätzung?

 

Dr. Hennemann:

Für uns private Investoren ist der PSC eine „black box“. Ich stimme dem Rechnungshof zu, dass das Datenmaterial häufig wenig aussagekräftig ist. So basieren die Betriebskostenannahmen z.B. auf einer Broschüre „Betriebskosten und Verbräuche“ von 2002, in der der Personalaufwand des Landes sowie Instandsetzungskosten nicht berücksichtigt werden. Auch entspricht der Zustand der Referenzgebäude nicht immer den von uns in einem PPP-Verfahren geforderten hohen Gebäudequalitäten. Ich würde es begrüßen, wenn der PSC im Interesse einer stärkeren Transparenz der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung offen gelegt würde. Vorstellbar ist aus meiner Sicht auch die Berechnung einer lebenszyklusorientierten Kostenobergrenze anstelle eines Beschaffungsvariantenvergleichs.

 

Frage:

Wie beurteilen Sie den Vorschlag des Rechnungshofes, zukünftig an dem so genannten ABC-Modell (A – Angebot für konventionelle Baudurchführung, B – Finanzierungsangebot, C – Investorenangebot) festzuhalten, um einen Vergleich von Marktpreisen zu ermöglichen?

 

Dr. Hennemann:

Um es gleich zu sagen: die STRABAG Real Estate würde sich nicht an einer ABC-Ausschreibung beteiligen. Ich halte diese Art der Ausschreibung aufgrund der Trennung der Lebenszykluselemente für nicht geeignet, Effizienzvorteile zu generieren. Aus meiner Sicht ist die Integration der Betriebsphase in das Gesamtangebot notwendig, da sonst Optimierungen im Lebenszyklus, welche oft zu höheren Baupreisen führen, nicht vorgenommen werden. Ein Gebäude, das ohne Berücksichtigung des Lebenszyklus billiger errichtet wird, weist in der Betriebsphase häufig höhere Kosten auf. Im Übrigen bin ich der Meinung, dass der erhöhte Aufwand, der den Bietern und der Verwaltung mit der ABC-Ausschreibung entsteht, nicht gerechtfertigt ist.

 

Frage:

Der Rechnungshof empfiehlt, die Wirtschaftlichkeitsuntersuchung zukünftig auch ohne Berücksichtigung von kalkulatorischen Risikokosten durchzuführen. Wie kann man aus Ihrer Sicht dem Vorwurf begegnen, dass die Risikokosten bei der Eigenrealisierung nur bei Eintritt der Risiken zu tragen sind, bei der PPP-Variante aber auf jeden Fall bezahlt werden?

 

Dr. Hennemann

Grundsätzlich muss man sagen, dass es unumgänglich ist, Risikokosten für die Risiken einzukalkulieren, die uns als private Partner übertragen werden. Ich könnte mir jedoch vorstellen, die Verträge so zu gestalten, dass Chancen und Risiken und die damit entstehenden Kosten bzw. Gewinne zwischen privatem Auftragnehmer und öffentlichem Auftraggeber geteilt werden.

 

Frage:

Ein weiterer Kritikpunkt des Rechnungshofes ist, dass PPP-Projekte im Vergleich zu Investorenmaßnahmen (Planen, Bauen, Finanzieren) höhere Transaktionskosten verursachen, da das Vergabeverfahren komplexer ist. Wie ist Ihre Einschätzung?

 

Dr. Hennemann

Ich bin der Meinung, dass bei einer Betrachtung der Transaktionskosten der PPP-Variante über den gesamten Lebenszyklus diese nicht höher sind. Bei Investorenmaßnahmen wird jede Teilleistung der Betriebsphase, z.B. Instandsetzungsmaßnahmen, einzeln ausgeschrieben, was zu einem enormen Aufwand führt. Eine empirische Untersuchung der Transaktionskosten fände ich sehr interessant.



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Am Tag der Deutschen Bauindustrie sprach Verkehrsminister Dr. Peter Ramsauer über das Thema: "Öffentlich-Private Partnerschaften".

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Trotz des Erfolges für Öffentlich Private Partnerschaften in den vergangenen Jahren – seit 2003 wurden insgesamt 140 Hochbauprojekte mit einem Investitionsvolumen von knapp 4 Milliarden Euro vergeben – hat sich das öffentliche Meinungsklima deutlich verschlechtert.

Daher hat der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie einen Argumentationsleitfaden „Öffentlich Private Partnerschaften (ÖPP) im Hochbau - Argumente gegen Vorurteile“ entwickelt, in dem die häufigsten Vorurteile gegenüber Öffentlich Privaten Partnerschaften aufgezeigt und widerlegt werden.

Dieser Argumentationsleitfaden steht Ihnen hier zu Verfügung.

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18.03.2010
Jurecka "Verkehrswegefinanzierung auf Nutzerfinanzierung umstellen"

„Um den schleichenden Substanzverzehr der Verkehrsinfra­struktur zu stoppen, darf der Ausbau und die Erhaltung der Verkehrsinfrastruktur nicht den Zufäl­ligkeiten und Zwängen der Haushaltspolitik überlassen werden.“

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01.02.2010
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Im folgenden Interview bezieht Hans-Joachim Wegner, Geschäftsführer der Deka Kommunal Consult GmbH, zu einigen Behauptungen der ÖPP-Gegner Stellung.


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26.01.2010
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Die Einbindung des Mittelstandes in die Realisierung von ÖPP-Projekten wird häufig kontrovers diskutiert. Der PPP-Kommentar des Rechtsanwalts Dr. Thomas Mösinger, HFK Rechtsanwälte - Heiermann Franke Knipp, zeigt, wie ÖPP-Vergabeverfahren gestaltet werden können, damit mittelständische Unternehmen gute Chancen auf eine Zuschlagserteilung erhalten.


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Durch das Vergaberechtsmodernisierungsgesetz wurde § 97 Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) neu gefasst. Die Folge ist die Verunsicherung öffentlicher Auftraggeber und privater Auftragnehmer von ÖPP-Projekten. Der aktuelle PPP-Kommentar der Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH schafft Klarheit.


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Der Hauptverband hat zu den Themen

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Hier gelangen Sie zu den aktuellen europaweiten Ausschreibungen im Tenders Electronic Daily (TED) - Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Unon

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