PPP-Kommentar
Dr. Bernhardine Kleinhenz
Rechtsanwältin, Partnerin Real Estate
Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Tel. +49 40 18067 0
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Sebastian Schäller
Rechtsanwalt
Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
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Auswirkungen der neuen Mittelstandsklausel des § 97 Abs. 3 GWB auf ÖPP-Projekte

Durch das Vergaberechtsmodernisierungsgesetz wurde § 97 Abs. 3 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) neu gefasst. Waren bislang mittelständische Interessen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge vornehmlich durch Teilung der Aufträge in Fach- und Teillose angemessen zu berücksichtigen, so wird mit der sprachlichen Neufassung klargestellt, dass die losweise Vergabe den Regelfall und die Gesamtvergabe den begründungsbedürftige Ausnahmefall darstellt. Als Rechtfertigungsgründe benennt der Gesetzgeber lediglich wirtschaftliche und technische Gründe (Satz 3). Neu geregelt wird auch, dass ein Unternehmen, das selbst nicht öffentlicher Auftraggeber ist, aber mit der Wahrnehmung oder Durchführung einer öffentlichen Aufgabe betraut wird, vom Auftraggeber dazu verpflichtet werden muss, bei der Erteilung von Unteraufträgen an Dritte ebenso zu verfahren (Satz 4).

Damit wird die Mittelstandsklausel des § 97 GWB auch auf Öffentlich Private Partnerschaften (ÖPP) ausgedehnt, die durch eine einheitliche Vergabe von Planung, Bau und Betrieb, Finanzierung und ggf. Verwertung an einen privaten Partner charakterisiert sind. Die Folge der Vergaberechtsmodernisierung ist die Verunsicherung öffentlicher Auftraggeber und privater Auftragnehmer von ÖPP-Projekten.

Ist die Vergabe von ÖPP-Projekten auch im Rahmen der neuen Rechtslage möglich?

Im Gegensatz zu GU-Vergaben wird bei PPP-Projekten aus haushaltsrechtlichen Gründen bereits eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung im Vorfeld verlangt und durchgeführt. Bereits bei Beginn des Vergabeverfahrens steht damit auf der Grundlage einer Prognose fest, ob das konkrete Projekt im Verhältnis zur konventionellen Einzellosvergabe als ÖPP wirtschaftlicher durchgeführt werden kann. Ist dies der Fall, ermöglicht § 97 Abs. 3 GWB n. F. ausdrücklich, dass ein ÖPP-Projekt im Wege einer Gesamtpaketvergabe beauftragt werden darf.

Die Einfügung des Satz 4 in § 97 Abs. 3 Satz 4 GWB erfolgte mit der Begründung, die mittelstandsfreundliche Auftragsvergabe auch im Rahmen einer ÖPP sicherzustellen. Damit verlagert sich die grundsätzliche Pflicht zur Fach- und Teillosvergabe auf die Ebene des privaten ÖPP-Partners und ist dort auch vertraglich festzuschreiben. Für den privaten ÖPP-Partner wirft die Neuregelung eine Reihe von bislang ungeklärten Fragestellungen auf.

Welche Auswirkungen hat die Neuregelung auf den privaten ÖPP-Partner?

Fest steht zunächst nur, dass auch für den privaten ÖPP-Partner eine Gesamtvergabe nicht generell unzulässig ist. Er ist dabei an die Vorgaben des § 97 Abs. 3 Satz 1 bis 3 GWB gebunden, muss diese aber mangels Nennung des Satzes 4 nicht selbst weitergeben.

Eine der wesentlichen ungeklärten Fragen ist jedoch, wann aus Sicht des privaten ÖPP-Partners eine Unterauftragserteilung an einen Dritten erfolgt, da eine solche den Rechtfertigungszwang auslöst.

Als gesichert kann lediglich gelten, dass die in aller Regel betraute private ÖPP-Projektgesellschaft trotz der ihr wegen § 97 Abs. 3 Satz 4 GWB auferlegten Bindungen nicht zum öffentlichen Auftraggeber wird und damit dem Vergaberecht auch nicht unterliegt.

Die Verpflichtung der ÖPP-Projektgesellschaft zur Teil- und Fachlosvergabe ist ein deutliches Minus gegenüber der Stellung eines öffentlichen Auftraggebers. Um hier eine Schlechterstellung zu vermeiden, müssen insbesondere von der Rechtsprechung entwickelte Ausnahmetatbestände vom Vergaberecht auch zugunsten der ÖPP-Projektgesellschaft als betrautem Unternehmen bei der Weitergabe des Auftrages Anwendung finden.

In der Konsequenz muss eine Unterauftragserteilung der betrauten ÖPP-Projektgesellschaft an ihre Gesellschafter auch ohne besondere technische oder wirtschaftliche Gründe als Gesamtvergabe möglich sein. Eine Vorlage für diese Auslegung hat der Modernisierungsgesetzgeber mit der Einfügung von „Unteraufträge an Dritte“ bereits selbst geliefert.

Dass bei einer Gesamtvergabe an die Gesellschafter die Bindung an die Vorgaben des § 97 Abs. 3 GWB nicht verloren gehen kann, versteht sich von selbst. Betrachtet man die ÖPP-Projektgesellschaft im Verhältnis zu ihren Gesellschaftern aus vergaberechtlicher Sicht als wirtschaftliche Einheit können und müssen die Vorgaben des § 97 Abs. 3 Satz 1 bis 3 GWB somit auf Ebene der Gesellschafter erfüllt werden. Die von der ÖPP-Projektgesellschaft beauftragten Gesellschafter müssen also ihrerseits Unteraufträge in Lose aufteilen, sofern sie sich nicht auf wirtschaftliche oder technische Gründe für eine Gesamtvergabe berufen können.

Vergibt die ÖPP-Projektgesellschaft Unteraufträge ohne den Weg über die Gesellschafter direkt an Dritte, ist sie in jedem Fall an die Vorgaben des § 97 Abs. 3 Satz 1 bis 3 GWB gebunden Damit muss sie losweise vergeben oder eine Gesamtvergabe mit wirtschaftlichen oder technischen Gründen rechtfertigen.

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Tag der Deutschen Bauindustrie: Dr. Peter Ramsauer
Am Tag der Deutschen Bauindustrie sprach Verkehrsminister Dr. Peter Ramsauer über das Thema: "Öffentlich-Private Partnerschaften".

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29.04.2010
Positionspapier "ÖPP im Hochbau: Argumente gegen Vorurteile"

Trotz des Erfolges für Öffentlich Private Partnerschaften in den vergangenen Jahren – seit 2003 wurden insgesamt 140 Hochbauprojekte mit einem Investitionsvolumen von knapp 4 Milliarden Euro vergeben – hat sich das öffentliche Meinungsklima deutlich verschlechtert.

Daher hat der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie einen Argumentationsleitfaden „Öffentlich Private Partnerschaften (ÖPP) im Hochbau - Argumente gegen Vorurteile“ entwickelt, in dem die häufigsten Vorurteile gegenüber Öffentlich Privaten Partnerschaften aufgezeigt und widerlegt werden.

Dieser Argumentationsleitfaden steht Ihnen hier zu Verfügung.

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18.03.2010
Jurecka "Verkehrswegefinanzierung auf Nutzerfinanzierung umstellen"

„Um den schleichenden Substanzverzehr der Verkehrsinfra­struktur zu stoppen, darf der Ausbau und die Erhaltung der Verkehrsinfrastruktur nicht den Zufäl­ligkeiten und Zwängen der Haushaltspolitik überlassen werden.“

Dafür sprach sich Dipl. Ing. Roland Jurecka, stellv. Vorsitzender des Arbeitskreises "Öffentlich Private Partnerschaften" des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie und Mitglied des Vorstandes der Strabag SE, in seiner Rede zum 10. Betriebswirtschaftlichen Symposium-Bau am 17. März 2010 in Weimar aus.

Die deutsche Bauindustrie plädiere für die Umstellung der Verkehrswegefinanzierung von der bisherigen Haushalts- bzw. Steuerfinanzierung auf eine Nutzerfinanzierung. Zudem müssen alle noch vorhandenen Effizienzreserven, u.a. über die Umsetzung von ÖPP-Vorhaben, gehoben werden. Dazu seien die ÖPP-Verkehrsprojekte auf der Basis der gesammelten Erfahrungen weiter zu entwickeln.


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17.03.2010
Präsident Bodner: "ÖPP hat sich gegen Wirtschafts- und Kapitalmarktkrise behauptet"

"Im öffentlichen Hochbau war 2009 das zweitaktivste Jahr seit Beginn der ÖPP-Initiative. So konnte das Vorjahresergebnis gemessen an Anzahl und Investitionsvolumen der neu abgeschlossenen Verträge deutlich übertroffen werden. Im Verkehrswegebau wurde im vergangenen Jahr das Niveau des Jahres 2008 nicht ganz erreicht, dennoch kann sich mit einem großvolumigen A-Modell-Projekt und zwei Kommunal- bzw. Landesstraßenprojekten auch das Ergebnis im Verkehrssektor sehen lassen."

Dies erklärte Dipl.-Ing. Herbert Bodner, Präsident des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie und Vorstandsvorsitzender der Bilfinger Berger AG in seiner Rede zum 10. Betriebswirtschaftlichen Symposium-Bau am 17. März 2010 in Weimar.


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01.02.2010
"Der ÖPP-Markt kommt wieder in Schwung!"

Öffentlich Private Partnerschaften geraten immer stärker unter Beschuss. Die Kritik wird vor allem von privatisierungskritischen Organisationen und den Medien verbreitet.

Im folgenden Interview bezieht Hans-Joachim Wegner, Geschäftsführer der Deka Kommunal Consult GmbH, zu einigen Behauptungen der ÖPP-Gegner Stellung.


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26.01.2010
Dr. Noé zu ÖPP im Hochbau:                   Nutzer, Auftraggeber und Auftragnehmer sind äußerst zufrieden
Der deutsche Markt für ÖPP-Projekte im öffentlichen Hochbau hat sich 2009 gut gegen die Wirtschafts- und Kapitalmarktkrise behaupten können: Die Zahl der zugeschlagenen Projekte und das dahinterstehende Investitionsvolumen lag sogar über dem  Vorjahresniveau. Zu dieser Einschätzung kommt Dr. rer. pol. Peter Noé, Vorsitzender des Arbeitskreises "Öffentlich Private Partnerschaften" des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie und Mitglied des Vorstands der HOCHTIEF AG, anlässlich der  Veröffentlichung der vierten Projektbroschüre "ÖPP im öffentlichen Hochbau - Eine Idee wird Realität". In der Broschüre werden die aktuellen ÖPP-Projekte in Deutschland 2008/2009 sowie laufende Projekte im Betrieb vorgestellt.

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Die Einbindung des Mittelstandes in die Realisierung von ÖPP-Projekten wird häufig kontrovers diskutiert. Der PPP-Kommentar des Rechtsanwalts Dr. Thomas Mösinger, HFK Rechtsanwälte - Heiermann Franke Knipp, zeigt, wie ÖPP-Vergabeverfahren gestaltet werden können, damit mittelständische Unternehmen gute Chancen auf eine Zuschlagserteilung erhalten.


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Hier können Sie die Grafik zur Entwicklung des PPP-Marktes in Deutschland von 2003 bis 2009 herunterladen.


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"An ABC-Ausschreibungen würden wir uns nicht beteiligen!"
Im folgenden Interview nimmt Dr. Marc Hennemann, Direktionsleiter Public Private Partnership der STRABAG Real Estate GmbH, zu den Äußerungen des Rechnungshofes Baden-Württemberg Stellung.

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PPP-Positionspapiere

Der Hauptverband hat zu den Themen

Positionspapiere erarbeitet.

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PPP-Musterverträge
Hier können Sie die Musterverträge zum PPP-Inhabermodell und zum PPP-Vermietungsmodell herunterladen.

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Ausschreibungen im EU Amtsblatt
Hier gelangen Sie zu den aktuellen europaweiten Ausschreibungen im Tenders Electronic Daily (TED) - Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Unon

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